Federbein-Spannwerkzeug mit geteiltem Hub & Lenkkopfspreizer Stoßdämpferausbau ohne Ausbau der Radnaben, 50% Zeitersparnis, robuster Aufhängungsspreizer für PKW/SUV/LKW, inkl. Adapter

Produktbeschreibung
Kompatibel mit: Das Federbein Spreizer Werkzeug kann in der Regel auf viele verschiedene Marken und Modelle von Autos, wie Ford, Peugeot, Volkswagen, BMW und andere gemeinsame Marken von Fahrzeugen verwendet werden kann, um die Bedürfnisse der verschiedenen Autobesitzer zu erfüllen. Egal, ob es sich um eine Limousine, einen SUV oder einen anderen Fahrzeugtyp handelt, der Spreizsplitter funktioniert, solange die Aufhängungsstruktur dazu passt. Einfach zu handhaben: Der Ein- und Ausbau ist relativ einfach, der Besitzer kann den Vorgang mit Hilfe einiger grundlegender Handwerkzeuge und gemäß den Richtlinien im Produkthandbuch durchführen, ohne dass eine spezielle Wartungsausrüstung und eine komplexe technische Ausbildung erforderlich sind. Doppelendiges Design: Das doppelendige Design ermöglicht die Verwendung mit größeren oberen Naben, mit den unteren kugelgelenkigen geteilten Naben, ohne Risiko einer Beschädigung. Zum Aus- und Einbau der Aufhängungsstütze, wobei die Nabe am Fahrzeug verbleibt. Die doppelte Endwirkung ermöglicht die Verwendung mit größeren oberen Naben und unteren Kugelgelenk-Splitgelenken. Zuverlässige Qualität: Hochwertige Kfz-Aufhängungsexpansionstrenner sind in der Regel aus Stahlmaterial mit hoher Festigkeit und Haltbarkeit, in der Lage, große Kräfte ohne Verformung oder Beschädigung zu widerstehen. Einsparung von Reparaturkosten: Mit dem Dehnungsseparator kann die Radaufhängung präzise geöffnet werden, wodurch der unnötige Ausbau anderer Teile vermieden und die Reparaturzeit und -kosten reduziert werden. Bei einigen einfachen Aufhängungsproblemen, wie z. B. dem Austausch von Stoßdämpfern, Federn und anderen Komponenten, kann der Besitzer des Fahrzeugs mit dem Expansionsseparator selbst tätig werden, ohne das Fahrzeug in eine professionelle Werkstatt schicken zu müssen, was Reparaturkosten spart.