STICKERSLAB GHIRARDI 1978 Lieferung Geschwindigkeitsbegrenzung, reflektierend, 3M-Klebeband, zugelassen gemäß Klasse 2.
Produktbeschreibung
Die Geschwindigkeitsbegrenzungsscheiben zeigen die zulässige Höchstgeschwindigkeit je nach Fahrzeugtyp und Fahrstraße. Artikel 142 der StVZO verpflichtet Kraftfahrer auf der Rückseite Ihres Fahrzeugs zwei Warnscheiben zu befestigen. Die Pflicht ist für alle Verkehrsfahrzeuge außer Militärfahrzeuge, wenn sie an die Streitkräfte mitgeliefert werden. Klebescheibe mit 20 cm Durchmesser (200 mm) mit Geschwindigkeitsbegrenzung aus reflektierendem Material 3M, zugelassen nach §142 StVO Artikel 142 der StVZO verpflichtet Kraftfahrer auf der Rückseite Ihres Fahrzeugs zwei Warnscheiben zu befestigen. Die Pflicht ist für alle Verkehrsfahrzeuge außer Militärfahrzeuge, wenn sie an die Streitkräfte mitgeliefert werden. Reflektoren, präzise Details, brillante Farben und sehr gute Beständigkeit, wählen Sie auch die 20 cm Metallständer. Ministerialdekret Nr. 495 vom 16.12.1992, Art. 344 für "Geschwindigkeitsbegrenzung" gem Ministerialdekret Nr. 495 vom 16.12.1992, Art. 344 für "Geschwindigkeitsbegrenzung" gem